Beratungskonzept der ALS
Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schulalltages. An unserer Schule erfolgt die Beratung in erster Linie durch die Klassen- oder Fachlehrer, bei Bedarf auch durch die Schulleitung, die Beratungslehrerin, die sozial- und sonderpädagogischen Fachkräfte und die Mitarbeiterinnen der OGS und ÜMI. Sie nehmen diese Aufgaben vielfältig und gewissenhaft wahr und beraten Schülerinnen und Schüler, sowie ihre Erziehungsberechtigten bei Bildungs- und Erziehungsfragen.
Regelmäßige Informations- und Beratungsmöglichkeiten
Im Schulalltag gibt es viele regelmäßige Informations- und Beratungsmöglichkeiten, die insbesondere von den Eltern wahrgenommen werden können:
- Pro Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt, der den Erziehungs-berechtigten Gelegenheit zum ausführlichen Gespräch über den Leistungsstand, das Arbeits- und Sozialverhalten und die Entwicklung des Kindes mit dem Klassenlehrer bietet.
- Alle Lehrkräfte haben eine wöchentliche Sprechstunde eingerichtet, in der sie nach Voranmeldung für ein Einzelgespräch zur Verfügung stehen.
- Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet eine Klassenpflegschaftsversammlung statt, in der der Klassenlehrer über Lerninhalte des kommenden Schuljahres und andere Veranstaltungen informiert.
- Mit der Zeugnisausgabe wird den Eltern der Erst- und Zweitklässler die Möglichkeit zur Aussprache geboten.
- Die Schulleitung informiert im Rahmen von Elternabenden über die Schulanmeldung, Informationen für zukünftige Erstklässler und Bildungsgänge der weiterführenden Schulen.
- Für die Eltern der Viertklässler finden im Rahmen der Schullaufbahnberatung die Gespräche für den Übergang auf die weiterführenden Schulen statt.
- Auf der Homepage (www.lindgren.borken.de) können sich Interessierte über aktuelle Geschehnisse und Aktionen des Schullebens sowie über das Schul-ABC informieren.
- Beratung innerhalb des Kollegiums findet regelmäßig im Rahmen von pädagogischen Konferenzen, Dienstbesprechungen oder Klassenkonferenzen statt.
Aufgabenfelder der Beratungslehrkraft
Als Beratungslehrerin wurde Wiebke Stratmann ernannt, die im Schuljahr 2011/12 an der einjährigen Beratungslehrerfortbildung der regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Borken teilgenommen hat. Die Beratungslehrkraft kann Schüler, Eltern oder Kollegen im Bedarfsfall beraten, wobei sie nicht die Beratungstätigkeit der Lehrer ersetzt.
Nach Abstimmung im Kollegium ergaben sich folgende primäre Einsatzbereiche:
- Unterstützung des Kollegiums, insbesondere bei Elterngesprächen z. B. in Form von Moderation
- Mitglied des Krisenteams
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie der regionalen Schulberatungsstelle etc. oder Unterstützung bei der Kontaktaufnahme
- Evaluation und Weiterentwicklung des Beratungskonzeptes
Schulisches Krisenteam
Das Krisenteam der ALS besteht im Kernteam aus der Schulleitung (Herr ter Horst), der Beratungslehrerin (Frau Stratmann), der Schulsozialarbeiterin (Frau Gerighausen) und einer weiteren Lehrkraft (Frau Rudde), die sich in regelmäßigen Abständen treffen. Klassenlehrer, Sonderpädagogin oder Sozialpädagogin werden je nach Krisensituation hinzugezogen und unterstützen das Kernteam in ihren Aufgaben.
Das Krisenteam versucht in Krisenfällen die Handlungsfähigkeit durch die Koordination notwendiger Maßnahmen aufrecht zu erhalten, d.h. im akuten Fall
- Durchführung/Koordination von Maßnahmen im Krisenfall
- Begleiten der Schulgemeinschaft nach einer Krise
- Ansprechpartner benennen für die Einsatzleitung von Polizei, Rettungsdiensten, Kollegium, Eltern und sonstigen Betroffenen
Damit eine gewisse Handlungssicherheit innerhalb des Kollegiums für eventuelle Krisensituationen erreicht werden kann, übernimmt das Krisenteam auch Aufgaben zur Vorsorge/Prävention, wie z.B.:
- Entwicklung eines Notfallplans anhand des Notfallordners
- Technische Prävention
- Zusammenarbeit mit internen und externen Experten/Kontakt zu Hilfs- und Unterstützungsinstitutionen herstellen
- Übungen für den Notfall planen und durchführen (z.B. Brandübung)
- Entwicklung von Handlungssträngen, an die man sich für die Bewältigung n den verschiedenen Krisensituationen halten kann
Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“ (§ 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW) – Kinderschutz ist somit eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe.
Der Kreis Borken hat mit der Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz eine Grundlage zum Aufbau eines sozialen Frühwarnsystems von Jugendhilfe und Schule entwickelt, das Vereinbarungen über das Handeln im Falle einer beobachteten Kindeswohlgefährdung und Absprachen hinsichtlich dauerhafter und verlässlicher Kommunikationsstrukturen zwischen den Helfersystemen enthält.
Es hat das Ziel, die Entwicklung von Risiken und Gefahren für Kinder und Familien bereits in ihrer Entstehung zu erkennen, zu bearbeiten und damit einer Verfestigung der Problemlage entgegenzuwirken.
Um bereits schwache Signale einer drohenden Kindeswohlgefährdung zu erkennen, empfiehlt sich die Nutzung der Indikatorenliste zur Gefährdungseinschätzung, die dem Vertrag als Anlage beigefügt wurde. Sie ist Teil des Verfahrensablaufs bei Kindeswohlgefährdung und erleichtert den späteren Austausch mit dem Jugendamt.