Mitteilungs-/Aufgabenheft - Mitwirkung der Eltern

Mitteilungs-/Aufgabenheft

Vom 1. Schuljahr an führt jedes Kind ein Mitteilungs- oder/und Aufgabenheft. Darin können die Eltern oder die Lehrer/-innen kurze Mitteilungen aufschreiben. Außerdem notieren sich die Kinder - in der Regel vom 2. Schuljahr an - in dem Heft ihre Hausaufgaben.

 

Mitwirkung der Eltern

Das Schulgesetz legt fest, in welchen Gremien und in welchem Umfang Sie als Eltern an der Gestaltung von Schule und Unterricht mitwirken können:
* Klassenpflegschaft: In den ersten Wochen eines Schuljahres wählen die Eltern einer Klasse die/den Vorsitzende/-n der Klassenpflegschaft sowie den/die Stellvertreter/-in.
* Schulpflegschaft: Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/-n der Schulpflegschaft, den/die Stellvertreter/-in sowie die Elternvertreter/-innen in der Schulkonferenz.
* Schulkonferenz: Zur Schulkonferenz gehören gleich viele Mitglieder der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft. Den Vorsitz hat der Schulleiter.
Darüber hinaus ist Ihre Mithilfe während des Unterrichts (z.B. als „Lesemütter“ oder bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Radfahrprüfung) sowie bei anderen schulischen Veranstaltungen sehr willkommen.

Zuletzt aktualisiert am 17.11.2021 von Astrid Lindgren Schule.

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