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Schul-ABC
der Astrid-Lindgren-Schule (ALS)
in Borken-Burlo
Liebe Eltern,
erfahrungsgemäß ergeben sich bei der Aufnahme eines Kindes
in die Schule oder bei einem Schulwechsel
anfangs viele - überwiegend organisatorische - Fragen.
Um Ihnen darauf erste Antworten zu geben,
haben wir dieses Schul-ABC zusammengestellt.
Arbeitsgemeinschaften
Aufsicht
Beratung
Betreuung/„Schule von acht bis eins“
Beurlaubungen
Bewegliche Ferientage
Förderunterricht
Frühstück
Fundsachen
Hausaufgaben
Hitzefrei
Klassenbücherei
Klassenbildung
Klassenkasse
Kopierkosten-Anteil
Ansteckende Krankheiten
Lernmittelfreiheit
Mitteilungs-/Aufgabenheft
Mitwirkung der Eltern
Nikolauszug
OGS
Projektwoche
Radfahrprüfung
Regeln
Religionsunterricht
Schulbus
Schulhof
Schulversäumnis
Schulweg
Schwimmen
Stundenplan
Tastenschreibkurs
Telefonkette
Unterrichtsbesuche
Untersuchungen
Versicherungsschutz
Vertretungsunterricht
Volleyball-AG
Zeugnisse
(Stand: September 2011)
Wir werden uns bemühen,
es auf aktuellem Informationsstand zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Margret Hüging
komm. Schulleiterin
Arbeitsgemeinschaften
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden richtet die ALS Arbeitsgemeinschaften ein, in denen die besonderen Interessen und Neigungen der Kinder gefördert werden können. Die Teilnahme bedeutet 1 bis 2 zusätzliche Unterrichtsstunden in der Woche und ist, wenn sich Ihr Kind angemeldet hat, in der Regel für wenigstens ein Schulhalbjahr verpflichtend. Bei einer entsprechenden Anzahl von interessierten Kindern der Klasse 4 bietet die ALS in Zusammenarbeit mit der VHS Borken einen Tastenschreibkurs an, der während des Nachmittages im schuleigenen Computerraum stattfindet.
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Aufsicht
Der Unterricht in unserer Schule beginnt frühestens um 7.45 Uhr. Ab 7.30 Uhr werden die Kinder auf dem Schulhof und im Gebäude beaufsichtigt, ebenso in den Pausen und nach Schulschluss, bis sie die Klasse verlassen haben. Vor 7.30 Uhr sollte kein Kind an der Schule sein! Zur 2. oder 3. Stunde kommen die Kinder frühestens 15 Minuten vorher zur Schule. Sie legen ihre Tornister und Fahrradhelme vor dem Klassenraum ab und verlassen das Schulgebäude bis zum Beginn des Unterrichts. Verabreden Sie mit Ihrem Kind bitte auch, dass es nach Schulschluss den direkten Heimweg antritt.
Beratung
Die Lehrerinnen und Lehrer der ALS bieten Ihnen Beratungsgespräche an zur Information über Lernfortschritte und Leistungsstand, zur Schullaufbahn, bei Lernschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten. Gelegenheiten zum Gespräch bestehen:
an den Elternsprechtagen (in der Regel im November und März),
-in den zusätzlich angebotenen Sprechzeiten im Zusammenhang mit der Zeugnisausgabe in Klasse 1 und 2,
-in festgelegten oder einzeln vereinbarten Sprechstunden,
-in Telefongesprächen außerhalb der Unterrichtszeit,
-in kürzeren Gesprächen vor Unterrichtsbeginn,
-in Pausen oder nach Unterrichtsschluss.
Darüber hinaus ist die Schule behilflich bei der Kontaktaufnahme zu außerschulischen Beratungsstellen
Betreuung „Schule von 8 bis 13 Uhr"
Die Schule bietet für die Zeit nach dem Unterrichtsschluss eine Betreuungszeit an, deren personelle und finanzielle Organisation in den Händen des Caritas-Verbandes Borken liegt. Die Betreuung kann unterschiedlich in Anspruch genommen werden: bis 13.05 Uhr oder bis 14.00 Uhr an fünf Tagen. Dementsprechend sind die Kosten differenziert berechnet. Nähere Auskünfte erteilen die Schule oder die Betreuungskräfte, Frau Thesing und Frau Wübbels (Tel.: 4179550).
Beurlaubungen
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Eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Schulbesuch beantragen Sie bitte rechtzeitig bei der Schule. Zuständig ist der/die Klassenlehrer/-in („bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres“) oder die Schulleitung („bis zu zwei Wochen innerhalb eines Vierteljahres“). Lt. Erlass des Schulministeriums darf Ihr Kind unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien nicht beurlaubt werden. In „nachweislich dringenden Fällen“ nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Schulleitung auf
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Bewegliche Ferientage
Über die festgelegten Ferien hinaus stehen jeder Schule bewegliche Ferientage zur Verfügung. Für deren Terminierung sind wir an einen Vorschlag des Schulverwaltungsamtes der Stadt Borken gebunden, da lt. Erlass für alle Schulen einer Gemeinde eine einheitliche Lösung „anzustreben“ ist. Die beweglichen Ferientage eines Schuljahres werden Ihnen innerhalb der ersten Unterrichtswochen mitgeteilt
Förderunterricht
Förderunterricht kommt grundsätzlich allen Kindern zugute, indem er einerseits individuelle Lernschwierigkeiten zu beheben versucht, andererseits hilft, individuelle Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln und zu fördern.
An unserer Schule findet der Förderunterricht häufig im Klassenverband statt, in der Schuleingangsphase auch klassen- und/oder jahrgangsübergreifend. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, mit kleinen Gruppen von Kindern - losgelöst vom Klassenverband - intensiv zu üben.
Kinder mit Lernschwierigkeiten im Lesen/Rechtschreiben oder in Mathematik nehmen zusätzlich an einem - meist klassenübergreifenden - Förderunterricht teil. Über die Einrichtung von Förder-Gruppen und die Teilnahme Ihres Kindes informiert Sie der/die Klassenlehrer/in zu Beginn des Schuljahres. Die Teilnahme wird auf dem Zeugnis vermerkt
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Frühstück
Das Frühstück ist als Stärkung für den manchmal langen Vormittag besonders wichtig. Die Kinder nehmen es gemeinsam in der Klasse ein. Geben Sie Ihrem Kind bitte ein Frühstücksbrot oder Obst/Gemüse mit. (Achten Sie bitte auf umweltgerechte Verpackungen!) Süßigkeiten sind kein Frühstücksersatz.
Es besteht die Möglichkeit, auch Milch (Preis je Woche 1,75 Euro), aber auch Kakao bzw. Vanilla- oder Erdbeermilch (Preis je Woche 2,00 Euro) zu bestellen. Das Kakao-/Milchgeld wird donnerstags eingesammelt.
Fundsachen
Sollten Sie ein Kleidungsstück Ihres Kindes vermissen, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister, Herrn Hölter. Er verwahrt in seinem Hausmeisterzimmer am linken Nebeneingang (Altbau!) auch Fundsachen und ist den Kindern behilflich, in der Turnhalle vergessene Gegenstände zu finden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und führen wieder zu ihm hin. Sie ergänzen die schulische Arbeit und bereiten sie manchmal auch vor. Eine regelmäßige und sorgfältige Erledigung der Hausaufgaben durch die Kinder trägt zu einem Gelingen der Arbeit in der Schule bei. Ihr Kind sollte von Beginn an lernen, auch zu Hause in Ruhe und selbstständig zu arbeiten.
Wenn Hausaufgaben gestellt werden, dann so, dass sie von Kindern der Klassen 1 und 2 in etwa 30 Minuten, von Kindern der Klassen 3 und 4 in etwa 60 Minuten erledigt sein können. Bei Schwierigkeiten ist es gut, wenn Sie einen entsprechenden Satz ins (Mitteilungs-) Heft Ihres Kindes schreiben oder sich mit dem/der Lehrer/-in in Verbindung setzen.
Hitzefrei
Bei besonders großer Hitze kann die Schulleitung die Kinder vom Unterricht befreien. Da solcher Unterrichtsausfall nicht langfristig vorhersehbar ist, müssen Sie an heißen Tagen damit rechnen, dass Ihr Kind früher als nach dem eigentlichen Unterrichtsschluss nach Hause kommt. Kinder in der ÜMI/OGS bleiben bis zum Ablauf der Betreuungszeit in der Schule.
Klassenbücherei
Jede Klasse verfügt über eine „eigene“ kleine Bücherei, in der die Kinder Bücher ausleihen können. Achten Sie bitte darauf, dass ausgeliehene Bücher zu Hause pfleglich behandelt und der Schule wieder zurückgegeben werden.
Klassenbildung
Liegt die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder über dreißig, können zwei Parallelklassen gebildet werden. Die Zuordnung der Kinder zu einer der beiden Klassen geschieht nach zusammenhängenden Straßenzügen oder/und nach den Erfordernissen der Schülerbeförderung (alle Kinder, die mit dem Bus fahren, gehen in die b-Klasse); daneben wird aber auch darauf geachtet, dass die Verteilung von Jungen und Mädchen möglichst gleichmäßig ist.
Es besteht die Möglichkeit zum Tauschen, vorausgesetzt es gibt einen Tauschpartner in der anderen Klasse, der wechseln möchte, bzw. eine Tauschpartnerin, die wechseln möchte.
Klassenkasse
Die Schule sorgt für den Einkauf verschiedener Materialien, die im Kunstunterricht benötigt werden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel über eine Klassenkasse, die der/die Klassenlehrer/-in nach Absprache mit den Eltern einrichtet. Darüber hinaus bietet die in der ehemaligen Lehrerdienstwohnung eingerichtete öffentliche Bücherei den Schulkindern einmal im Monat die Gelegenheit zur Ausleihe.
Kopierkosten-Anteil
Der Einsatz von Arbeitsblättern ermöglicht abwechslungsreiches und intensives Üben. Da die Kosten für Papier, Kopiermaterial und Unterhaltung des Kopierers den Schuletat mit einem erheblichen Anteil belasten, bitten wir die Eltern um einen Beitrag von 2,50 Euro pro Schuljahr. Das Geld wird im Februar eingesammelt.
Ansteckende Krankheiten
Wenn ein Kind an einer ansteckenden Krankheit wie z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Röteln/Ringelröteln oder Windpocken erkrankt ist oder der Verdacht einer Erkrankung besteht, darf es so lange nicht am Unterricht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Gleiches gilt besonders für den Fall, dass ein Kind von Läusen befallen ist. Ein Kind, das an ansteckendem Durchfall (Salmonellen) erkrankt ist, darf „nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der ... verfügten Schutzmaßnahmen“ am Unterricht teilnehmen. In jedem Fall müssen Sie eine ansteckende Krankheit der Schule melden.
Lernmittelfreiheit
Im Rahmen der Lernmittelfreiheit steht pro Grundschulkind ein Durchschnittsbetrag (zurzeit 36,00 Euro) für Lernmittel zur Verfügung. Von diesem Betrag müssen die Eltern ein Drittel (=12,00 Euro) als Eigenanteil bezahlen. Die von diesem Eigenanteil bezahlten Bücher werden Eigentum der Kinder, während alle anderen Lernmittel nur ausgeliehen werden. Rechtzeitig vor den Sommerferien wird Ihnen mitgeteilt, welche Bücher Sie für das neue Schuljahr besorgen müssen.
Da Bücher aus dem Bestand der Schule über mehrere Jahre hinweg ausgeliehen werden müssen, ist es selbstverständlich, dass die Kinder pfleglich damit umgehen. Jedes Buch sollte einen Umschlag haben. Bei Verlust oder erheblichen Beschädigungen von ausgeliehenen Büchern tragen die Eltern die Kosten für den Ersatz.
Mitteilungs-/Aufgabenheft
Vom 1. Schuljahr an führt jedes Kind ein Mitteilungs- oder/und Aufgabenheft. Darin können die Eltern oder die Lehrer/-innen kurze Mitteilungen aufschreiben. Außerdem notieren sich die Kinder - in der Regel vom 2. Schuljahr an - in dem Heft ihre Hausaufgaben.
Mitwirkung der Eltern
Das Schulgesetz legt fest, in welchen Gremien und in welchem Umfang Sie als Eltern an der Gestaltung von Schule und Unterricht mitwirken können:
* Klassenpflegschaft: In den ersten Wochen eines Schuljahres wählen die Eltern einer Klasse die/den Vorsitzende/-n der Klassenpflegschaft sowie den/die Stellvertreter/-in.
* Schulpflegschaft: Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/-n der Schulpflegschaft, den/die Stellvertreter/-in sowie die Elternvertreter/-innen in der Schulkonferenz.
* Schulkonferenz: Zur Schulkonferenz gehören gleich viele Mitglieder der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft. Den Vorsitz hat der Schulleiter.
Darüber hinaus ist Ihre Mithilfe während des Unterrichts (z.B. als „Lesemütter“ oder bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Radfahrprüfung) sowie bei anderen schulischen Veranstaltungen sehr willkommen.
Nikolauszug
In zeitlicher Nähe zum Nikolaustag am 6. Dezember finden für die Grundschulkinder Laternenumzüge statt:
* samstags in Burlo, veranstaltet von der Schulpflegschaft der ALS,
* sonntags in Borkenwirthe, veranstaltet von der Frauengemeinschaft / KFD.
Über den Verkauf von Gutscheinen für Nikolaustüten oder/und Stutenkerle, die Organisation der Züge und die genauen Daten/Uhrzeiten informieren Sie zu gegebener Zeit die Veranstalter der Umzüge.
Pausenordnung
Nach jeder „Unterrichtsstunde“, die nicht immer 45 Minuten dauern muss, haben die Kinder eine Pause. Die Pausenordnung, die auch abhängig ist von den Fahrzeiten der Schulbusse, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:
1. Stunde: 7.45 - 8.30 Uhr
2. Stunde: 8.30 - 9.15 Uhr (anschl. 1. große Pause)
3. Stunde: 9.45 - 10.30 Uhr
4. Stunde: 10.35 - 11.20 Uhr (anschl. 2. große Pause)
5. Stunde: 11.30 - 12.15 Uhr
6. Stunde: 12.20 - 13.05 Uhr
Projektwoche
Alle vier Jahre findet eine Projektwoche statt, in deren Verlauf die Kinder klassenübergreifend täglich vier Stunden zu einem Thema, das ihrem besonderen Interesse entspricht, arbeiten. Die Projektwoche schließt ab mit einem „Tag der offenen Tür“, an dem die Kinder ihre Ergebnisse den Eltern und übrigen Besuchern vorstellen. Für Speisen und Getränke sorgt an diesem Tag die Schulpflegschaft.
Radfahrprüfung
Im 3. und 4. Schuljahr bereiten sich die Kinder intensiv auf die Radfahrprüfung vor. Dazu gehören die Erarbeitung von Verkehrs- und Verhaltensregeln sowie praktische Übungen mit dem Rad auf dem Schulhof und in der Verkehrswirklichkeit. Diese Übungen und die Radfahrprüfung selbst, die in der Regel wenige Wochen nach Schuljahresbeginn stattfindet, werden in Zusammenarbeit mit der Polizei und mit Hilfe von Eltern durchgeführt. Informationen über Zeitpunkt, Organisation und Inhalte gehen Ihnen rechtzeitig zu.
Regeln (Schulordnung, Klassenregeln, Pausenregeln)

Die Regeln für den Umgang miteinander sind in unserer Schulordnung zusammengefasst. Wer sich daran hält, unterstützt ein gut funktionierendes Miteinander an unserer Schule. Wer dagegen verstößt, stört dieses Miteinander und muss mit Konsequenzen rechnen.
Die in der Schulordnung genannten Regeln sind die Basis für Vereinbarungen, die in jeder Klasse gelten (Klassenregeln) und im Wesentlichen das soziale Miteinander, die Hausaufgaben, und das Unterrichtsgespräch betreffen. Regeln gelten auch während der Pausen. Sie ermöglichen einerseits Freiräume für Spiel und Bewegung, andererseits gewährleisten sie aber auch für jedes einzelne Kind eine größtmögliche Sicherheit. Beides kann nur gelingen, wenn sich alle Kinder an die Regeln halten. Wiederholte Verstöße gegen Klassen- oder Pausenregeln werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Die Schulordnung wie auch die Klassen- und Pausenregeln werden zu Beginn eines Schuljahres in den Klassen besprochen; darüber hinaus sollten sie auch im Elternhaus thematisiert werden.
Religionsunterricht
Die Stundentafel in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) weist für jede Klasse 2 Wochenstunden Religionsunterricht aus. Er wird in der Regel nach Konfessionen (katholisch/evangelisch) getrennt erteilt. Mit Einverständnis der Eltern ist in Klasse 1/2 die Erteilung eines gemeinsamen Religionsunterricht möglich.
Für Kinder, die weder am gemeinsamen noch am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, gilt folgende Regelung: Fällt „Religion“ in die erste Stunde, beginnt der Unterricht für sie eine Stunde später. Fällt das Fach in die letzte Stunde, schließt der Unterricht für sie eine Stunde früher. Liegt es mitten im Stundenplan, nehmen die Kinder am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Schulbus
Kinder, deren Schulweg länger als 2 km ist, haben Anrecht auf kostenlose Beförderung zur Schule. Sie erhalten in den ersten Tagen eines Schuljahres Fahrkarten für ihre Buslinie. Bei Verlust tragen die Eltern die Kosten für den Ersatz. Busfahrpläne sind in der Schule erhältlich.
Schulhof
Zusammen mit den vorhandenen Spielgeräten bietet unser Schulhof den Kindern vielfältige Möglichkeiten, um den manchmal langen Unterrichtsvormittag durch Spielen und Bewegen zu unterbrechen. Für die Pausen haben die Lehrer/-innen Regeln für das Verhalten auf dem Schulhof und für die Ausleihe/Ausgabe von Spielgeräten abgesprochen.
Schulversäumnis
Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein oder „aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert“ sein, die Schule zu besuchen, teilen Sie dies bitte spätestens am zweiten Fehltag telefonisch oder schriftlich durch ein anderes Kind mit. Zu den folgenden Zeiten erreichen Sie unter der Telefonnummer 1409 an Schultagen immer eine/-n Lehrer/-in, den Hausmeister oder die Schulsekretärin:
7.30 - 7.45 Uhr / 9.25 - 9.45 Uhr / 11.20 - 11.30 Uhr.
Kinder, die zwar die Schule besuchen, wegen einer Erkrankung aber nicht mitschwimmen oder mitturnen dürfen, können mit ihrer Klasse zur Sportstätte gehen oder während der Schwimm-/Turnstunden am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht am Schwimm-/Turnunterricht teilnehmen können, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Schulweg/Schulwegplan
Wegen der Lage der Schule weitab vom Ortskern benutzen viele Kinder das Fahrrad, um den Schulweg zurückzulegen. Einige Kinder fahren mit dem Rad vom Elternhaus zur Bushaltestelle. Im Interesse der Verkehrssicherheit Ihres Kindes sollten Sie den Zustand seines Fahrrades regelmäßig überprüfen.
Für die meisten Burloer Kinder gilt ein „empfohlener Schulwegplan“. Er bündelt die Radfahrerströme aus den einzelnen Wohngebieten, vor allem an Übergangsstellen, um eine Gefährdung möglichst gering zu halten. Damit sind Sie als Eltern aber nicht aus der Verantwortung entlassen. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg ein! Dazu gehört auch das richtige Verhalten an der Fußgängerampel bei der Schule.
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Glatteis) entscheiden Sie, als Eltern, ob der Schulweg für Ihr Kind zumutbar ist oder nicht. Sollten Sie es, z.B. bei Regenwetter, für unbedingt erforderlich halten, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen, achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Eingang zum Schulhof keine anderen Kinder gefährden! Der Bereich vor dem Schultor darf nicht durch haltende oder parkende Fahrzeuge blockiert werden.
Schwimmen
Im Rahmen der zugewiesenen Hallenstunden haben die Kinder der 2. und 4. Klassen je ein Schuljahr lang Schwimmunterricht. Deshalb „gehört uns“ das Schwimmbad in Weseke während der 1. bis 4. Stunde am Dienstag und Freitag „allein“. Der Weg dahin wird mit dem „Schwimmbus“ zurückgelegt. Nach Absprache mit den Lehrern/-innen können Eltern als Begleiter/-innen mitfahren.
Während der Schwimmstunden, aber auch während der Fahrt zur Schwimmhalle bzw. zur Schule gelten besondere Verhaltensregeln, über die alle teilnehmenden Kinder und Eltern zu Beginn des Schuljahres informiert werden. Auf die Einhaltung der Regeln durch die Kinder wird seitens der unterrichtenden Lehrer/-innen mit Rücksicht auf die Sicherheit aller konsequent geachtet.
Stundenplan
Den Stundenplan Ihres Kindes bestimmen mehrere Faktoren:
* die Stundentafel in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)
* die vorhandenen Lehrer/ -innenstunden der Schule,
* die Zuteilung von Turn- und Schwimmhallenstunden
* die Notwendigkeit zur Teilung von Klassen, z.B. für katholischen und evangelischen Religionsunterricht
* die Einrichtung von Fördermaßnahmen.
Der Stundenplan wird zu Beginn eines Schuljahres aufgestellt und behält seine Gültigkeit, bis sich oben genannte Faktoren verändern.
Die Schule bemüht sich um einen frühen Unterrichtsbeginn, d.h. um 7.45 Uhr, für alle Kinder. Leider ist das nicht immer möglich. Kinder in den Betreungsmaßnahmen, die von einem späteren Unterrichtsbeginn betroffen sind, haben die Möglichkeit, während der Überbrückungsstunden am Unterricht einer anderen Klasse, in der Regel dem der Parallelklasse, teilzunehmen.
Tastenschreibkurs
In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule bietet die ALS während des ersten Schulhalbjahres einen Tastenschreibkurs an, in dessen Verlauf sich Kinder der Klasse 4 den Umgang mit der Tastatur vertraut machen können. Sein Zustandekommen und die Höhe der Teilnehmergebühr richten sich nach der Anzahl der interessierten Kinder.
Telefonkette
Die Telefonnummern aller Kinder einer Klasse werden in einer Telefonliste zusammengefasst. Sie sichert die Benachrichtigung aller Eltern bei kurzfristigen Stundenplanänderungen. Ein Funktionieren ist aber nur dann gewährleistet, wenn ein Anruf an die nächstfolgende Familie - bei Nichterreichen an die übernächste - weitergegeben wird. Für Notfälle kann auch eine zweite Rufnummer angegeben werden.
Unterrichtsbesuche
Wenn Sie Ihr Kind beim Lernen in der Schule erleben möchten, können Sie - nach vorheriger Absprache mit dem/der Lehrer/-in - am Unterricht teilnehmen. Es versteht sich von selbst, dass Beobachtungen in der Klasse, z.B. Lernschwierigkeiten anderer Kinder, vertraulich bleiben.
Untersuchungen
Vor und während der Schulzeit Ihres Kindes führt das Gesundheitsamt des Kreises Borken in den Räumen der Kindergärten bzw. der Schule verschiedene Untersuchungen durch:
* die Schulanfängeruntersuchung vor der Einschulung zur Feststellung der körperlichen Schulfähigkeit,
* die jährliche Zahnuntersuchung.
Über die Untersuchungsergebnisse und die erforderlichen Therapiemaßnahmen erhalten Sie eine Nachricht.
Versicherungsschutz
Die Schule versucht in Zusammenarbeit mit Eltern, Polizei, Feuerwehr u.a. das Sicherheitsbewusstsein der Kinder zu wecken und zu fördern. Dennoch kann sie Unfälle während schulischer Veranstaltungen sowie auf dem Schulweg nicht verhindern.
Die Kinder sind durch den Schulträger bei der "Unfallkasse NRW" gegen solche Unfälle versichert. Wenn sich ein Schulunfall (Schulhof, Sport, Schulweg, ...) ereignet hat und Sie mit Ihrem Kind deswegen einen Arzt aufsuchen müssen, melden Sie es bitte der Schule, damit eine Unfallmeldung geschrieben werden kann.
Vertretungsunterricht
Die Abwesenheit von Lehrer/ -innen, z.B. wegen Erkrankung oder Teilnahme an Fortbildungen und Prüfungen, erfordert die Aufstellung eines Vertretungsplanes. Damit ist u. U. auch Unterrichtsausfall verbunden. Die Schule bemüht sich jedoch, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und die Auswirkungen des Vertretungsplanes auf den Stundenplan anderer Klassen gering zu halten. Späterer Unterrichtsbeginn oder früherer Unterrichtsschluss für einzelne Klassen lässt sich allerdings nicht immer vermeiden.
Kinder in der ÜMI/OGS, die davon betroffen sind, haben die Möglichkeit, während der Überbrückungsstunden am Unterricht einer anderen Klasse, in der Regel dem der Parallelklasse, teilzunehmen.
Volleyball-AG

In Zusammenarbeit mit dem SV Burlo hat die ALS eine Schülersport-Arbeitsgemeinschaft „Volleyball“ eingerichtet. Deren Ziel ist es, Mädchen und Jungen an den Volleyball heranzuführen, aber auch die allgemeine Bewegungsfreudigkeit zu steigern sowie Motorik und Koordination zu schulen. Auf Kreisebene nimmt die AG an Grundschulturnieren teil. Trainingszeiten sind dienstags und freitags, jeweils von 16.30 Uhr bis 17.45 Uhr. Nähere Auskünfte erteilt Lydia Ertner (Tel.: 42027).
Zeugnisse
Nach der zurzeit gültigen Regelung erhalten die Kinder der Klassen 1 und 2 der Schuleingangsphase jeweils am Ende des Schuljahres Zeugnisse, die Kinder der Klassen 3 und 4 halbjährlich.
Beurteilt werden die Lernentwicklung und die Leistungen in den Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten, teils mit Noten, teils mit Beschreibungen. Nähere Informationen erhalten Sie während der Klassenpflegschaftssitzung zu Beginn eines Schuljahres.
Rückfragen zum Zeugnis der Klassen 1 und 2 können Sie in einem Gespräch mit dem/der Klassenlehrer/-in klären. Bitte beachten sie das Informationsschreiben, das mit dem Zeugnis ausgehändigt wird.
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