Schulweg/ Schulwegplan - Schwinmmen - Stundenplan

Schulweg/ Schulwegplan

Wegen der Lage der Schule weitab vom Ortskern benutzen viele Kinder das Fahrrad, um den Schulweg zurückzulegen. Einige Kinder fahren mit dem Rad vom Elternhaus zur Bushaltestelle. Im Interesse der Verkehrssicherheit Ihres Kindes sollten Sie den Zustand seines Fahrrades regelmäßig überprüfen.
Für die meisten Burloer Kinder gilt ein „empfohlener Schulwegplan“. Er bündelt die Radfahrerströme aus den einzelnen Wohngebieten, vor allem an Übergangsstellen, um eine Gefährdung möglichst gering zu halten. Damit sind Sie als Eltern aber nicht aus der Verantwortung entlassen. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg ein! Dazu gehört auch das richtige Verhalten an der Fußgängerampel bei der Schule.

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Glatteis) entscheiden Sie, als Eltern, ob der Schulweg für Ihr Kind zumutbar ist oder nicht. Sollten Sie es, z.B. bei Regenwetter, für unbedingt erforderlich halten, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen, achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Eingang zum Schulhof keine anderen Kinder gefährden! Der Bereich vor dem Schultor darf nicht durch haltende oder parkende Fahrzeuge blockiert werden.

 

Schwimmen

Im Rahmen der zugewiesenen Hallenstunden haben die Kinder der 2. und 4. Klassen je ein Schuljahr lang Schwimmunterricht. Deshalb „gehört uns“ das Schwimmbad in Weseke während der 1. bis 4. Stunde am Dienstag und Freitag „allein“. Der Weg dahin wird mit dem „Schwimmbus“ zurückgelegt. Nach Absprache mit den Lehrern/-innen sollen Eltern als Begleiter/-innen mitfahren.
Während der Schwimmstunden, aber auch während der Fahrt zur Schwimmhalle bzw. zur Schule gelten besondere Verhaltensregeln, über die alle teilnehmenden Kinder und Eltern zu Beginn des Schuljahres informiert werden. Auf die Einhaltung der Regeln durch die Kinder wird seitens der unterrichtenden Lehrer/-innen mit Rücksicht auf die Sicherheit aller konsequent geachtet.

 

Stundenplan

Den Stundenplan Ihres Kindes bestimmen mehrere Faktoren:
* die Stundentafel in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)
* die vorhandenen Lehrer/ -innenstunden der Schule,
* die Zuteilung von Turn- und Schwimmhallenstunden
* die Notwendigkeit zur Teilung von Klassen, z.B. für katholischen und evangelischen Religionsunterricht
* die Einrichtung von Fördermaßnahmen.
Der Stundenplan wird zu Beginn eines Schuljahres aufgestellt und behält seine Gültigkeit, bis sich oben genannte Faktoren verändern.
Die Schule bemüht sich um einen frühen Unterrichtsbeginn, d.h. um 7.45 Uhr, für alle Kinder. Leider ist das nicht immer möglich. Kinder in den Betreungsmaßnahmen, die von einem späteren Unterrichtsbeginn betroffen sind, haben die Möglichkeit, während der Überbrückungsstunden am Unterricht einer anderen Klasse, in der Regel dem der Parallelklasse, teilzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am 17.11.2021 von Astrid Lindgren Schule.

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